AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
Drissler + Plaßmann GmbH 59457 Werl
Drissler + Plaßmann PLM GmbH, 97074 Würzburg
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der
Drissler + Plaßmann GmbH 59457 Werl und der Drissler + Plaßmann PLM GmbH und
dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen (Angebote)
die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies
ausdrücklich zwischen der Drissler + Plaßmann GmbH und der
Drissler + Plaßmann PLM GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wird.
Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Preise in den Rechnungen der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und sind sofort nach unterschriebenem Abnahmeprotokoll, und /oder
Lieferschein ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Im Verzugsfalle ist die Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH berechtigt, weitere
Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die
Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Für die Belieferung von Neukunden wird Vorkasse, bzw. Bankbürgschaft vereinbart.
Unabhängig von vereinbarten Zahlungsmodalitäten ist die Drissler + Plaßmann GmbH
und Drissler + Plaßmann PLM GmbH im Falle eines Zahlungsverzuges, bei
Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder bei Bekanntwerden ähnlicher
Tatsachen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen,
berechtigt, nach Ihrer Wahl Vorkasse zu verlangen. Außerdem kann die Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH in diesen Fällen sämtliche noch
nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.
Wechselgeschäfte werden nur unter bestimmten, zu vereinbarenden Bedingungen
abgewickelt. Die Firma ist berechtigt, nach Ihrem Ermessen Teilleistungen
vorzunehmen. Ein Zurückhaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend
gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten ist.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
Alle von der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH
genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein
Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach
Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige
Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen,
obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der
Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr
oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit
der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von
6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf
sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Drissler + Plaßmann GmbH
und Drissler + Plaßmann PLM GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine
angemessene Nachfrist setzt.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH sie nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der
Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH die Vertragserfüllung
aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer
Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind
grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der
Versandart im freien Ermessen der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim
Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche
Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Drissler + Plaßmann GmbH
und Drissler + Plaßmann PLM GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.
Geht die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH aufgrund
des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung
oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus
dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Ware das Haus oder das Lager der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der
Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der
Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH. Der Kunde ist
verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.
h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH auf Anforderung eine solche
Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur
Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei
Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte
auf den Eigentumsvorbehalt der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den
Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH dieses genehmigen sollte, tritt
der Kunde der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH
bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist
verpflichtet, der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH alle
zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und
die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Haftungsbeschränkung
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die
Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH insgesamt nur bis
zur Höhe von 2.500,00 €. Die Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.
Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH haftet nicht für
die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der
Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch
angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür
Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
6. Gewährleistung
Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH gewährleistet,
dass die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit
Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH unverzüglich schriftlich zu
melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Für
Hardwarekomponenten gilt Teilegarantie als vereinbart. Die Gewährleistung entfällt,
soweit der Kunde ohne Zustimmung der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst
ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis
führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch
solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die
Änderung nicht erschwert wird.
Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH kann im Rahmen
ihrer Gewährleistungs-verpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente. Zusatzeinrichtungen
oder Teile reparieren oder austauschen. Für diese Tätigkeit kann die Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH auch Unternehmen
beauftragen, die als Kooperationspartner der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH fungieren. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird
der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner
Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger. Änderungen und Anbauten) entfernen.
Der Kunde ist verpflichtet, der Drissler + Plaßmann GmbH und
Drissler + Plaßmann PLM GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur
Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
Gelingt es der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH nicht.
erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen
Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene
Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf
dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung
berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
7. Software
Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH erstellt keine
eigenen Softwareprogramme.
Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH liefert Software
an den Kunden zu den aktuellen Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der
Kunde geht damit einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller der Software ein. Deshalb
gelten für die Software auch ausdrücklich nur die Lizenzbedingungen des
Softwareherstellers, die der Kunde mit der Lieferung anerkennt. Im Fall einer
berechtigten Mängelrüge gelten deshalb auch ausdrücklich die Lizenzbedingungen des
Softwareherstellers. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die
Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt
verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste
von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren
gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der
Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH bzw. ihren
Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
8. Vertraulichkeit
Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH und der Kunde
verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen
Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten. Die Unterlagen. Zeichnungen und andere Informationen, die der
andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige,
was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Drissler +
Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH nur mit schriftlicher
Einwilligung der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich, zulässig, der Sitz der Drissler + Plaßmann GmbH
in Werl und Drissler + Plaßmann PLM GmbH in Würzburg, bzw. das Landgericht
Würzburg.
Es gilt deutsches Recht.

