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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware und Software

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma

Drissler + Plaßmann GmbH, 59457 Werl
Drissler + Plaßmann PLM GmbH, 97074 Würzburg

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Drissler + Plaßmann GmbH 59457 Werl und der Drissler + Plaßmann PLM GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen (Angebote) die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich zwischen der Drissler + Plaßmann GmbH und der Drissler + Plaßmann PLM GmbH und dem Kunden schriftlich vereinbart wird.

Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Preise in den Rechnungen der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind sofort nach unterschriebenem Abnahmeprotokoll, und /oder Lieferschein ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Im Verzugsfalle ist die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Für die Belieferung von Neukunden wird Vorkasse, bzw. Bankbürgschaft vereinbart. Unabhängig von vereinbarten Zahlungsmodalitäten ist die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH im Falle eines Zahlungsverzuges, bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder bei Bekanntwerden ähnlicher Tatsachen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, berechtigt, nach Ihrer Wahl Vorkasse zu verlangen. Außerdem kann die Drissler +

Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH in diesen Fällen sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen. Wechselgeschäfte werden nur unter bestimmten, zu vereinbarenden Bedingungen abgewickelt. Die Firma ist berechtigt, nach Ihrem Ermessen Teilleistungen vorzunehmen. Ein Zurückhaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass unsere Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug bezahlt werden. Finanzierungen sowie Leasing oder andere Zahlungsarten werden nur durch vorherige Absprache akzeptiert.

Stornogebühren bei bestätigten Dienstleistungs-Terminen:

Storno 11 Arbeitstage vor dem Termin: kostenfrei
Storno ab 10 Arbeitstage vor dem Termin: 25 % des Preises
Storno ab 5 Arbeitstagen vor dem Termin: 50 % des Preises
Storno von heute auf morgen vor dem Termin: 75 % des Preises

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.

Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert,

so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nicht-einhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechts-grundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH sie nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.

Geht die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Haus oder das Lager der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH verlässt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.

Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Haftungsbeschränkung

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH insgesamt nur bis zur Höhe von 2.500,00 €. Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

6. Gewährleistung

Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH gewährleistet, dass die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Für Hardwarekomponenten gilt Teilegarantie als vereinbart. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst

ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente. Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. Für diese Tätigkeit kann die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH auch Unternehmen beauftragen, die als Kooperationspartner der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH fungieren.

In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger. Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durch-führung der Nach- besserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH nicht.

Erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.

7. Software

Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH erstellt keine eigenen Softwareprogramme. Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH liefert Software an den Kunden zu den aktuellen Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde geht damit einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller der Software ein. Deshalb gelten für die Software auch ausdrücklich nur die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, die der Kunde mit der Lieferung anerkennt. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge gelten deshalb auch ausdrücklich die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Der Einsatz des Home User Keys von Solid Edge Classic Floating ist „NICHT" für die Wertschöpfung innerhalb eines Unternehmens zu verwenden. Mit der Unterschrift unter unseren Auftragsbestätigungen wird dieses ausdrücklich vereinbart.

8. Vertraulichkeit

Die Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen. Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH nur mit schriftlicher Einwilligung der Drissler + Plaßmann GmbH und Drissler + Plaßmann PLM GmbH abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich, zulässig, der Sitz der Drissler + Plaßmann GmbH in Werl und Drissler + Plaßmann PLM GmbH in Würzburg, bzw. das Landgericht Würzburg.

Es gilt deutsches Recht.